Die Eltern jeder Klasse wählen zu Beginn des Schuljahres auf einem Elternabend je drei oder mehr Klassenelternvertreter/innen. Sie bestimmen untereinander die/den Vorsitzende/n sowie die erste und zweite Elternvertretung der Klasse. Die Klassenelternvertretungen sind für zwei Schuljahre gewählt.
Aufgabe der Klassenelternvertretung ist unter anderem
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die Kontakte der Eltern untereinander und mit den Lehrerinnen und Lehrern zu pflegen
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die Elternabende gemeinsam mit dem/der Klassenlehrer/in vorzubereiten und einzuladen (mindestens ein Elternabend pro Schulhalbjahr)
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bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln
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die Eltern über aktuelle Fragen der Schule zu informieren
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Teilnahme an Klassenkonferenzen mit Stimmrecht
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beratende Teilnahme an Zeugnis-, Versetzungs- und pädagogischen Konferenzen
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die/den Schulelternbeiratsvorsitzende/n zu wählen
(die vier Vorsitzende der Klassenelternvertretung bilden den Schulelternbeirat)
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