Die Eltern jeder Klasse wählen zu Beginn des Schuljahres auf einem Elternabend je drei Klassenelternvertreter. Die Klassenelternvertreter sind für zwei Schuljahre gewählt. Sie bestimmen untereinander den ersten, zweiten und dritten Elternvertreter der Klasse.
Aufgabe der Klassenelternvertreter ist unter anderem
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die Kontakte der Eltern untereinander und mit den Lehrerinnen und Lehrern zu pflegen
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die Elternabende gemeinsam mit dem/der Klassenlehrer/in vorzubereiten und einzuladen (mindestens ein Elternabend pro Schulhalbjahr)
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bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln
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die Eltern über aktuelle Fragen der Schule zu informieren
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Teilnahme an Klassenkonferenzen mit Stimmrecht
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beratende Teilnahme an Zeugnis-, Versetzungs- und pädagogischen Konferenzen
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die Schulelternbeiratsvorsitzende zu wählen (die vier ersten Klassenelternvertreter bilden den Schulelternbeirat)
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